Lohnabrechnung
Gerade weil in der Land- und Forstwirtschaft die Lohnabrechnung nicht „08/15“ ist,
befassen sich bei uns Fachkräfte mit Spezialwissen.
Die Anstellung von Familienangehörigen im Unternehmen kann steuerlich attraktiv
sein. Aber hier gibt die Finanzverwaltung strenge Vorgaben für die Anerkennung
solcher Arbeitsverhältnisse. Was geht und wo die Grenzen sind, zeigen wir Dir auf.
Saisonarbeitskräfte unterliegen besonderen Abrechnungsbestimmungen. Hier möchtest Du schnelle und sattelfeste Lösungen. Wir stehen dafür ein.
Nicht nur im Unternehmen werden kurzfristige oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Aber auch in Deinem Haushalt möchtest Du eine Pflegekraft einstellen. Wir sagen Dir, worauf Du achten musst.
Besondere Herausforderungen
wie Saisonarbeitnehmer mit ausländischem Wohnsitz sind unsere Spezialität.
Lass uns wissen, wenn wir hier helfen können!